Auftrag

Auftrag, Status und Funktionsweise

Die Aufgabe der CADES besteht in der Tilgung der französischen Sozialschuld durch Schaffung einer ausgeglichenen Finanzstruktur, wobei sie sich insbesondere auf das Steueraufkommen stützt. Die CADES ist eine Institution, welche die von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gebotenen Garantien (z.B. Ausschluss von Zahlungsunfähigkeit) mit einer Organisationsform und Transparenz verknüpft, die der klassischer Finanzinstitute so nahe wie möglich kommen.

 

Der Auftrag der CADES

Tilgung der französischen Sozialschuld

Die Gründung der Caisse d'Amortissement de la Dette Sociale (CADES) erfolgte kraft des Erlasss Nr. ° 96-50 vom 24. Januar 1996. Das entsprechende Gesetz   wurde im Rahmen der Reform des französischen Sozialschutzes vor kurzem durch das Gesetz Nr. ° 2004-810 vom 13. August 2004 abgeändert. Die CADES erweist sich damit als ein wichtiger Akteur im Rahmen der Bemühungen des französischen Staates zur Sanierung der Finanzlage der Sozialversicherung.

Der Auftrag der CADES besteht darin, die für die Haushaltsjahre 1994 – 2006 kumulierte Verschuldung des allgemeinen Systems der Sozialversicherung zu finanzieren sowie zu tilgen. Für die Jahre 1994 – 1998 beliefen sich die Defizite auf insgesamt  34,2 Milliarden €. Der entsprechende Fehlbetrag für die Jahre 2002 – 2004 beläuft sich nach aktuellen Schätzungen auf 35 Milliarden €, während er für die Jahre 2005 – 2006 bei 15 Milliarden € liegt.  

Darüber hinaus muss die CADES bis 2005 dem Staatshaushalt jedes Jahr als Ausgleich für die Sozialschuld in Höhe von 16,77 Milliarden €, die der Staat im Jahre 1993 übernommen hatte, den Betrag von 3 Milliarden € zuführen.

Durch Schaffung einer ausgeglichenen Finanzstruktur...

Bei der Finanzierung der Sozialschuld ist es für die CADES von wesentlicher Bedeutung, dass sie auf den Kapitalmärkten Gelder aufnehmen und dabei eine breite Palette verschiedener Finanzinstrumente einsetzen kann.

Die Rückzahlung dieser Anleihen wird im Wesentlichen durch die Erhebung einer obligatorischen Abgabe garantiert, des sogenannten Beitrag zur Tilgung der Sozialschuld - Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS) -, der eigens für diesen Zweck geschaffen wurde und der sich 2003 auf 4,7 Milliarden € belief. ( 2002: 4,65 Milliarden €; 2001: 4,6 Milliarden €; 2000: 4,5 Milliarden €; 1999: , 4,3 Milliarden €, 1998: 4,1 Milliarden €, 1997: 3,8 Milliarden €; 1996: 3,2 Milliarden €). Diese Hauptfinanzierungsquelle wird durch die Erträge aus der Veräußerung eines Teils des Immobilienvermögens der Sozialversicherung ergänzt.

 

 
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
CRDS*
3,2
3,8
4,1
4,3
4,5
4,6
4,65
4,7
4,9
5,2

* in Milliarden €

 

 

Die CADES untersteht satzungsgemäß der Aufsicht und der Verantwortung des Staates

 Als öffentlich-rechtliche Verwaltungsbehörde ist die CADES als ein verlängerter Arm des Staates anzusehen. Die Aufsicht der CADES führen das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie sowie das Ministerium für Minister für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität. Die Folglich erfolgt eine Bestellung der Führungskräfte durch die Aufsichtsträger sowie eine strikte Kontrolle der Geschäftstätigkeit.

Die Führungskräfte werden von den Aufsichtsbehörden bestellt.

Die Bestellung des Präsidenten erfolgt auf gemeinsamen Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Finanzen und Industrie sowie des Ministeriums für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität.

Der Verwaltungsrat besteht ausschließlich aus Vertretern des Staates.

  • 3 Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie
  • 2 Vertreter des Ministeriums für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität

Dem Verwaltungsrat steht ein Aufsichtsausschuss zur Seite, dem Parlamentarier, die Vorsitzenden der Caisses Nationales de Sécurité Sociale – Nationale Kassen der Sozialversicherung - sowie Vertreter des Staates angehören.

 Die Geschäftstätigkeit der CADES unterliegt einer strikten Kontrolle

Die für die CADES geltenden Vorschriften der Rechnungslegung sind mit den für den Staat geltenden Vorschriften zu vergleichen. So erfolgen Vereinnahmungen und Auszahlungen unter der Kontrolle des französischen Rechnungshofes (Cour des Comptes) durch einen „comptable public“ – öffentlichen Buchhalter (der von den Aufsichtsbehörden gemeinsam bestellt wird). Darüber hinaus erfolgt eine weitere Kontrolle der CADES durch einen Finanzkontrolleur des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie .

Sämtliche Handlungen von Bedeutung (Erstellung des Budgets, Veröffentlichung von Finanzausweisen etc. …) erfordern die ausdrückliche Freigabe durch die Aufsicht führenden Ministerien. Dies gilt ebenfalls für das Programm zur Emission von Anleihen, das zuvor vom Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie zu genehmigen ist. Die CADES kann darüber hinaus, im Zuge einer entsprechenden Vereinbarung ihre administrative und finanzielle Verwaltung dem Staat anvertrauen.

Einmal jährlich muss die Regierung einen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der CADES erstellen. Dieser wird dem Parlament vorgelegt.

 

 

Bei der Definition der organisatorischen Grundsätze der CADES wurde ihre Tätigkeit auf den Finanzmärkten berücksichtigt:

So lehnt sich ihre Organisationsstruktur an die von Finanzinstituten an

 Die organisatorische Struktur der CADES ist durch die strikte Trennung der Funktionen des Front Office und des Back Office gekennzeichnet.

Darüber hinaus befolgt sie die Normen und Usancen des Bankgewerbes.

Die Innenrevision entspricht den Empfehlungen des Comité de Réglementation Bancaire (Ausschuss für Banken- und Finanzregelung).

So erstellt sie ein tägliches Reporting über die Geschäftsvorgänge, die Positionen und die Einhaltung der Limite. Darüber geht den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein monatliches Reporting zu.

Hohe Qualität der Information zur Rechnungslegung sowie zu den Finanzen, die für die Finanzmärkte bestimmt ist.

 Für die Abschlüsse der CADES gelten die Grundsätze der Rechnungslegung der Banken und Kreditinstitute. Dennoch werden auch die für öffentlich-rechtliche Anstalten geltenden Vorschriften in vollem Umfang eingehalten, da die Führung der Rechnungslegung durch einen comptable public erfolgt.

Die Abschlüsse werden in Zusammenarbeit mit einer internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei erstellt, die einmal jährlich einen Bestätigungsvermerk erteilt. Diese werden dann vom Agent Comptable des französischen Schatzamtes - Trésor - zertifiziert.

Die Aufstellung der Abschlüsse erfolgt einerseits nach dem klassischen für Kreditinstitute geltenden Schema sowie andererseits auch nach den für das öffentliche Rechnungswesen geltenden Offenbarungsformen (M9-1).

Sie werden zweimal jährlich zur Information der Märkte veröffentlicht (Halbjahresabschluss sowie Jahresabschluss).

Die Verordnung vom 22. Mai 1998 legt die internen und externen Kontrollverfahren im Einzelnen fest

Die Verordnung vom 22. Mai 1998 legt darüber hinaus einige Ausführungsmodalitäten der seitens des Staates ausgeübten Finanzkontrolle fest. Der Verordnung ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat der CADES die Grundsätze, Regeln, Limits und Befugnisse hinsichtlich der für Kreditinstitute geltenden internen Kontrollverfahren festlegt.

Der Verwaltungsrat der CADES gewährleistet die Einhaltung dieser Bestimmungen insbesondere bezüglich der Analyse der in Verbindung mit den Marktgeschäften bestehenden Risiken.

Im Übrigen überträgt dieselbe Verordnung die externe „« a posteriori“ »-Prüfung der Geschäftsvorgänge der CADES einem unabhängigen Audit- und Kontrollorgan. Dieses legt dem Verwaltungsrat jedes Quartal einen entsprechenden Rechenschaftsbericht vor. Dieser Maßnahmenkatalog flankiert die von der CADES bereits seit ihrer Gründung umgesetzten Maßnahmen.