Die Anleihen der CADES bieten den Investoren optimale Garantien. Dies belegen die ausgezeichneten Ratings, die internationale Ratingagenturen der CADES verleihen sowie der auf sie angewandte Cooke Ratio (Cooke-Koeffizient). Die CADES hat diese guten Indikatoren in erster Linie ihrem öffentlich-rechtlichen Status zu verdanken, denn de facto gewährleistet der Staat die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit aller öffentlich-rechtlichen französischen Anstalten und schützt sie vor jeglichem Adressenausfallrisiko.
Die Rückzahlung der Anleihen erfolgt zuerst durch die Mittel der CADES selbst. De facto sind vor der jährlichen Zahlung von 3 Milliarden € Euro an den Staat (Artikel 9-III des Erlasses vom 24. Januar 1996) Bedienung und Abbau der Schuld vorrangig zu behandeln.
Darüber hinaus gilt wie bei allen öffentlich-rechtlichen französischen Anstalten, dass der Staat in letzter Instanz für die Zahlungsfähigkeit der CADES haftet. Dies erfolgt in Anwendung des Gesetzes vom 16. Januar 1980 über die Urteilsvollstreckungen durch öffentlich-rechtliche juristische Personen.
Die Vergleichs- und Konkursverfahren gelten im Übrigen nicht für öffentlich-rechtliche Anstalten (siehe Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Januar 1985 über Vergleichs- und Konkursverfahren von Unternehmen). Folglich werden die bei einer eventuellen Auflösung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gegebenenfalls bestehenden Verbindlichkeiten an die Körperschaft übertragen, die diese Anstalt geschaffen hat (im Fall der CADES also der Staat).
Der Staat kann seinen öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Deckung des Liquiditätsbedarfs jederzeit einen Liquiditätsvorschuss gewähren. Wenn sich diese Anstalt in einer durch Gerichtsentscheid festgestellten Situation der Unterkapitalisierung (Gesetz vom 16. Juli 1980) befindet, ist er sogar dazu verpflichtet. Diese Vorschusszahlungen werden dann über ein Sonderkonto des Trésor (des französischen Schatzamtes) gewährt.
Da ihre Emittentenqualität der des französischen Staates gleichgestellt wird, erhält die CADES kurz-, mittel- und langfristig die bestmöglichen Ratings, was für die Investoren bedeutet, dass eine Anlage in Emissionen der CADES mit einem minimalen Risiko verbunden ist. So lauten die Ratings der wichtigsten Ratingagenturen wie folgt: Standard and Poor’s (AAA und A1+), Moody’s (Aaa und P1) sowie FITCH IBCA (AAA und F1).
Da die von der CADES aufgelegten Anleihen Forderungen gegenüber Staaten und Zentralbanken der OECD gleichgesetzt werden, werden sie zu einem Cooke-Ratio von 0% gewichtet. Dies wurde im Übrigen durch die Commission Bancaire (Bankenaufsichtsbehörde) und die entsprechenden Aufsichtsbehörden der wichtigsten OCDE-Länder bestätigt.