CRDS

CRDS

 

Definition:

Der Beitrag zur Tilgung der Sozialschuld - CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale) wurde im Jahre 1996 geschaffen, um der CADES Einkünfte zu verschaffen, anhand der sie die auf sie übertragene Schuld tilgen kann. Der Abgabesatz des CRDS beträgt 0,5%.

Der CRDS wird auf sämtliche Erwerbs- und Ersatzeinkünfte, auf Einkünfte aus Vermögen und Kapitalanlagen, auf Einkünfte aus der Veräußerung von Edelmetallen und auf Glücksspielgewinne erhoben.

Die Abgabenbefreiung gilt in erster Linie für Ersatzeinkünfte und erstreckt sich hier auf die die sozialen Mindesteinkünfte (minima sociaux) sowie bestimmte Solidarzahlungen (allocations de solidarité). Dazu gehören, sofern sie nicht steuerpflichtig sind, die Arbeitslosengelder sowie Vorruhestandszahlungen, Invaliditätsrenten und Altersruhegelder sowie Mindesteinkommen zur beruflichen Eingliederung (RMI).

 

Referenzen

Grundlegende Texte (Gesetzestexte)

 

Die verschiedenen Einkunftsarten, die zur CRDS veranlagt werden

  • Erwerbseinkünfte
  • Ersatzeinkünfte
  • Vermögenseinkünfte
  • Einkünfte aus Kapitalanlagen
  • Verkauf von Metallen, Wertgegenständen und Schmuck
  • Glücksspiel- und Kasinogewinne, Gewinne aus Pferdewetten

Von der Abgabe befreit sind insbesondere die nicht zur Steuer veranlagten Einkünfte von Arbeitslosen und Rentnern/Pensionären, die Mindesteinkommen zur beruflichen Eingliederung (RMI) sowie die Einkünfte aus bestimmten Sparbuchformen. Das Gesetz vom 13. August 2004 hat die Bemessungsgrundlage von 95 % auf 97 % ausgeweitet. Die durch diese Erweiterung erzielte Erhöhung des Aufkommens dürfte pro Jahr in etwa 50 Millionen € betragen.

Erwerbseinkünfte

  • Löhne und Gehälter sowie vergleichbare Einkünfte
  • Sachbezüge
  • Entschädigungs- und Abfindungszahlungen (bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, Urlaubsgeld, Entlassung)

Ersatzeinkünfte

  • Arbeitslosengelder sowie Vorruhestandsleistungen*
  • Altersruhegelder / Pensionen sowie Berufsunfähigkeitsrenten*
  • Wohngelder / Mietzuschüsse
  • Familienbeihilfen
  • Leistungen im Krankheitsfalle

* Dabei hängt die Befreiung jeweils von den steuerlichen Bedingungen ab

Vermögenseinkünfte

  • Einkünfte aus Immobilien
  • Erträge aus Wertpapierbesitz
  • Zinsen und Wertzuwächse von Aktien und sonstigen Kapitalanlagen

Einkünfte aus Kapitalanlagen

  • Anleihen
  • Investmentfonds (SICAV)
  • Investmentfonds (FCP)
  • Handelbare Schuldverschreibungen
  • Zinsen auf bestimmte Sparbücher (PEP, PEL-Bausparbuch, CEL-Bausparkonto, Lebensversicherungen und Aktiensparpläne des Typs PEA)

Einzahlungsschema

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Die CRDS in Zahlen

Entwicklung des CRDS – Aufkommens von 1996 bis 2007

 

Untergliederung des CRDS – Aufkommens nach Einkunftsarten von 1999 bis 2007

Die vorstehende Grafik illustriert die Entwicklung der Untergliederung des CRDS-Aufkommens nach Einkunftsarten. Zwischen Jahren 1999 und 2000 war keine Änderung in der Untergliederung des CRDS-Aufkommens zu verzeichnen. Ab 2001 dagegen bewirkten die im Zuge des Haushaltsgesetzes getroffenen Maßnahmen eine Änderung in der Untergliederung. De facto bewirkte die Befreiung der nicht zur Steuer veranlagten Arbeitslosen und Rentner/Pensionäre einen Rückgang des Aufkommens aus den Ersatzeinkünften von 25% auf 19%.

Die auf die Ersatzeinkünfte entfallende CRDS belief sich im Jahre 2000 auf insgesamt 1100 Mio. € ; setzt man die Anhebung der CRDS auf 5% auf diesen Betrag an, hätte sich die CRDS in 2001 auf 1155 Mio. € belaufen müssen. Allerdings zeigt sich nach der Analyse der Zahlen für 2001, dass der reale Betrag bei 875 Mio. € liegt, was einem Verlust von 280 Mio. € entspricht.

Schließlich ist ein erkennt man deutlich einen Rückgang des CRDS auf Vermögenseinkünften und Kapitalanlagen. Diese Entwicklung ist Folge des starken Rückgangs des Anteils der Wertzuwächse aus Wertpapieren in der Einkunftsstruktur der Privathaushalte im Jahre 2001.