Die CADES untersteht satzungsgemäß der Aufsicht und der Verantwortung des Staates

 Als öffentlich-rechtliche Verwaltungsbehörde ist die CADES als ein verlängerter Arm des Staates anzusehen. Die Aufsicht der CADES führen das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie sowie das Ministerium für Minister für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität. Die Folglich erfolgt eine Bestellung der Führungskräfte durch die Aufsichtsträger sowie eine strikte Kontrolle der Geschäftstätigkeit.

Die Führungskräfte werden von den Aufsichtsbehörden bestellt.

Die Bestellung des Präsidenten erfolgt auf gemeinsamen Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Finanzen und Industrie sowie des Ministeriums für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität.

Der Verwaltungsrat besteht ausschließlich aus Vertretern des Staates.

  • 3 Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie
  • 2 Vertreter des Ministeriums für Beschäftigung, Arbeitsleben und soziale Solidarität

Dem Verwaltungsrat steht ein Aufsichtsausschuss zur Seite, dem Parlamentarier, die Vorsitzenden der Caisses Nationales de Sécurité Sociale – Nationale Kassen der Sozialversicherung - sowie Vertreter des Staates angehören.

 Die Geschäftstätigkeit der CADES unterliegt einer strikten Kontrolle

Die für die CADES geltenden Vorschriften der Rechnungslegung sind mit den für den Staat geltenden Vorschriften zu vergleichen. So erfolgen Vereinnahmungen und Auszahlungen unter der Kontrolle des französischen Rechnungshofes (Cour des Comptes) durch einen „comptable public“ – öffentlichen Buchhalter (der von den Aufsichtsbehörden gemeinsam bestellt wird). Darüber hinaus erfolgt eine weitere Kontrolle der CADES durch einen Finanzkontrolleur des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie .

Sämtliche Handlungen von Bedeutung (Erstellung des Budgets, Veröffentlichung von Finanzausweisen etc. …) erfordern die ausdrückliche Freigabe durch die Aufsicht führenden Ministerien. Dies gilt ebenfalls für das Programm zur Emission von Anleihen, das zuvor vom Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie zu genehmigen ist. Die CADES kann darüber hinaus, im Zuge einer entsprechenden Vereinbarung ihre administrative und finanzielle Verwaltung dem Staat anvertrauen.

Einmal jährlich muss die Regierung einen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der CADES erstellen. Dieser wird dem Parlament vorgelegt.