Bei der Definition der organisatorischen Grundsätze der CADES wurde ihre Tätigkeit auf den Finanzmärkten berücksichtigt:

So lehnt sich ihre Organisationsstruktur an die von Finanzinstituten an

 Die organisatorische Struktur der CADES ist durch die strikte Trennung der Funktionen des Front Office und des Back Office gekennzeichnet.

Darüber hinaus befolgt sie die Normen und Usancen des Bankgewerbes.

Die Innenrevision entspricht den Empfehlungen des Comité de Réglementation Bancaire (Ausschuss für Banken- und Finanzregelung).

So erstellt sie ein tägliches Reporting über die Geschäftsvorgänge, die Positionen und die Einhaltung der Limite. Darüber geht den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein monatliches Reporting zu.

Hohe Qualität der Information zur Rechnungslegung sowie zu den Finanzen, die für die Finanzmärkte bestimmt ist.

 Für die Abschlüsse der CADES gelten die Grundsätze der Rechnungslegung der Banken und Kreditinstitute. Dennoch werden auch die für öffentlich-rechtliche Anstalten geltenden Vorschriften in vollem Umfang eingehalten, da die Führung der Rechnungslegung durch einen comptable public erfolgt.

Die Abschlüsse werden in Zusammenarbeit mit einer internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei erstellt, die einmal jährlich einen Bestätigungsvermerk erteilt. Diese werden dann vom Agent Comptable des französischen Schatzamtes - Trésor - zertifiziert.

Die Aufstellung der Abschlüsse erfolgt einerseits nach dem klassischen für Kreditinstitute geltenden Schema sowie andererseits auch nach den für das öffentliche Rechnungswesen geltenden Offenbarungsformen (M9-1).

Sie werden zweimal jährlich zur Information der Märkte veröffentlicht (Halbjahresabschluss sowie Jahresabschluss).

Die Verordnung vom 22. Mai 1998 legt die internen und externen Kontrollverfahren im Einzelnen fest

Die Verordnung vom 22. Mai 1998 legt darüber hinaus einige Ausführungsmodalitäten der seitens des Staates ausgeübten Finanzkontrolle fest. Der Verordnung ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat der CADES die Grundsätze, Regeln, Limits und Befugnisse hinsichtlich der für Kreditinstitute geltenden internen Kontrollverfahren festlegt.

Der Verwaltungsrat der CADES gewährleistet die Einhaltung dieser Bestimmungen insbesondere bezüglich der Analyse der in Verbindung mit den Marktgeschäften bestehenden Risiken.

Im Übrigen überträgt dieselbe Verordnung die externe „« a posteriori“ »-Prüfung der Geschäftsvorgänge der CADES einem unabhängigen Audit- und Kontrollorgan. Dieses legt dem Verwaltungsrat jedes Quartal einen entsprechenden Rechenschaftsbericht vor. Dieser Maßnahmenkatalog flankiert die von der CADES bereits seit ihrer Gründung umgesetzten Maßnahmen.