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Definition:
Der Beitrag zur Tilgung der Sozialschuld - CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale) wurde im Jahre 1996 geschaffen, um der CADES Einkünfte zu verschaffen, anhand der sie die auf sie übertragene Schuld tilgen kann. Der Abgabesatz des CRDS beträgt 0,5%.
Der CRDS wird auf sämtliche Erwerbs- und Ersatzeinkünfte, auf Einkünfte aus Vermögen und Kapitalanlagen, auf Einkünfte aus der Veräußerung von Edelmetallen und auf Glücksspielgewinne erhoben.
Die Abgabenbefreiung gilt in erster Linie für Ersatzeinkünfte und erstreckt sich hier auf die die sozialen Mindesteinkünfte (minima sociaux) sowie bestimmte Solidarzahlungen (allocations de solidarité). Dazu gehören, sofern sie nicht steuerpflichtig sind, die Arbeitslosengelder sowie Vorruhestandszahlungen, Invaliditätsrenten und Altersruhegelder sowie Mindesteinkommen zur beruflichen Eingliederung (RMI).