Die verschiedenen Einkunftsarten, die zur CRDS veranlagt werden

  • Erwerbseinkünfte
  • Ersatzeinkünfte
  • Vermögenseinkünfte
  • Einkünfte aus Kapitalanlagen
  • Verkauf von Metallen, Wertgegenständen und Schmuck
  • Glücksspiel- und Kasinogewinne, Gewinne aus Pferdewetten

Von der Abgabe befreit sind insbesondere die nicht zur Steuer veranlagten Einkünfte von Arbeitslosen und Rentnern/Pensionären, die Mindesteinkommen zur beruflichen Eingliederung (RMI) sowie die Einkünfte aus bestimmten Sparbuchformen. Das Gesetz vom 13. August 2004 hat die Bemessungsgrundlage von 95 % auf 97 % ausgeweitet. Die durch diese Erweiterung erzielte Erhöhung des Aufkommens dürfte pro Jahr in etwa 50 Millionen € betragen.

Erwerbseinkünfte

  • Löhne und Gehälter sowie vergleichbare Einkünfte
  • Sachbezüge
  • Entschädigungs- und Abfindungszahlungen (bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, Urlaubsgeld, Entlassung)

Ersatzeinkünfte

  • Arbeitslosengelder sowie Vorruhestandsleistungen*
  • Altersruhegelder / Pensionen sowie Berufsunfähigkeitsrenten*
  • Wohngelder / Mietzuschüsse
  • Familienbeihilfen
  • Leistungen im Krankheitsfalle

* Dabei hängt die Befreiung jeweils von den steuerlichen Bedingungen ab

Vermögenseinkünfte

  • Einkünfte aus Immobilien
  • Erträge aus Wertpapierbesitz
  • Zinsen und Wertzuwächse von Aktien und sonstigen Kapitalanlagen

Einkünfte aus Kapitalanlagen

  • Anleihen
  • Investmentfonds (SICAV)
  • Investmentfonds (FCP)
  • Handelbare Schuldverschreibungen
  • Zinsen auf bestimmte Sparbücher (PEP, PEL-Bausparbuch, CEL-Bausparkonto, Lebensversicherungen und Aktiensparpläne des Typs PEA)